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„Wenn zwei sich streiten, freut sich... Merz?“
Die letzten Tage waren ein wahres Schauspiel der Demokratie in der Endphase – eine politische Schmierenkomödie, bei der der Sieger bereits festzustehen scheint, bevor das Stück überhaupt richtig beginnt.
Der alte Bundestag gönnt sich noch einen letzten, schamlosen Auftritt mit Last-Minute-Deals und einer Grundgesetzänderung zur Ermöglichung von Schuldenorgien. CDU, SPD und die Grünen Trittbrettfahrer möchten noch einmal am Wählerwillen vorbei den Kurs setzen und die Korken knallen lassen, um ihre Version von Demokratie zu feiern. Doch wer wird diese Komödianten in Zukunft noch ernst nehmen?
Kleine Randnotiz – Das Problem des Urteils
Es sieht fast so aus, als würde alles durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gedeckt werden – doch ein kleiner, feiner Lapsus ist dem Gericht unterlaufen: Am 13. März wurde vom BVerfG verkündet, dass der neue Bundestag handlungsfähig sei und sich konstituieren könne.
Die Verkündung des amtlichen und endgültigen Wahlergebnisses fand jedoch erst am 14. März statt. Das bedeutet, der neue Bundestag konnte sich bis dahin nicht einberufen – ein wunderbarer Auftakt für ein politisches Theater, das hoffentlich bald endet.
Die entscheidende Wende – und wer jetzt handeln muss
Bisher klagten AfD, Linke und Joana Cotar (parteilos) gegen die Einberufung des alten Bundestages. Doch mit der amtlichen Bestätigung des Wahlergebnisses am 14. März liegt es nun in ihren Händen, was passiert. Laut Artikel 39 GG entscheidet der neue Bundestag, wann er zusammentritt. Sollte sich ein Drittel der Abgeordneten – also 210 von 630 – für eine sofortige Konstituierung aussprechen, könnte das neue Parlament bereits am 17. März zusammentreten. Der alte Bundestag wäre damit machtlos – die Schuldenorgie vertagt und keine Grundgesetzänderung in letzter Sekunde. Kein Grund für eine Sause bei CDU, SPD und Grünen – eher bangen, schachern und zittern.
Die große Frage: Steht die Opposition jetzt zusammen?
AfD und Linke haben sich oft befehdet, doch jetzt ist politisches Handeln gefragt, nicht Klagen. Und es braucht keine Zusammenarbeit im klassischen Sinne – es reicht, der Begründung des Gerichts zu folgen. Sie können die Einberufung des neuen Bundestages unabhängig voneinander beantragen. Mit 216 Sitzen (AfD: 152, Linke: 64) sind sie handlungsfähig. Der Ball liegt also bei ihnen: Handeln sie, kann die Schuldenorgie verschoben werden.
Doch was passiert, wenn die CDU erneut ein „Angebot“ macht? Schon bei der Klimapolitik hat sich die CDU die Stimmen der Grünen erkauft, um die Grundgesetzänderung durchzudrücken. Wird die Linke sich ebenfalls mit einem kleinen Schulden-Deal ködern lassen? Ein paar kosmetische Änderungen und ein „soziales“ Extra – und der Schuldenbeschluss ist durch. Das politische Pokerspiel geht weiter.
Das große Bürgertheater – oder warum wir „Bürger“ heißen
Während Politiker sich gegenseitig Vorteile zuschanzen, sind es am Ende wir, die Bürger – oder besser gesagt „Bürgen“ –, die für alles gerade stehen müssen. Wir bürgen für den Unsinn, den die Politik anrichtet, und dürfen dafür zahlen. Was für eine Farce!
Der Amtseid der Regierenden fordert, Schaden vom Volk abzuwenden und dessen Nutzen zu mehren – doch das Gegenteil wird praktiziert. Bleibt nur noch Artikel 38 GG, der Abgeordnete verpflichtet, ihrem Gewissen zu folgen und Weisungen zu ignorieren. Mal sehen, wie viele dem Fraktionszwang widerstehen und wirklich ihr Gewissen zeigen.
Eine Chance für ein politisches Beben
Der Ball liegt nun bei der AfD und der Linken: Handeln sie schnell, können sie das alte Parlament entmachten und den politischen Spuk beenden. Doch wird der Wählerwille weiter ignoriert, oder wird die Opposition ihrer Verantwortung gerecht? Die nächsten Tage werden entscheidend.
Wird die Opposition den Bundestag mit ihren Stimmen einberufen oder lassen sie sich von Merz und seinen Schuldenkumpanen über den Tisch ziehen? Es bleibt spannend – täglich grüßt das Murmeltier!