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Der Grad zwischen Meinungsfreiheit und Volksverhetzung:
Interview mit Dr. Daniel Langhans und Verteidiger Meinrad Spitz am 16.09.2025 am Landgericht Ravensburg, nach der Verhandlung im Revisionsverfahren zum Tatvorwurf der Volksverhetzung:
https://youtu.be/IQ--167hY18?si=Ngpam7XlOlSl7hbA
Für die "Regierungsanwältin" und Richterschaft am Landgericht Ravensburg gibt es keinen Zweifel, dass Dr. Daniel Langhans im Lockdown-Winter 2022 das Volk "aufgehetzt" und für Unfrieden gesorgt habe.
Seine Warnung vor den Folgen einer globalen Pimpfpflicht, die damals zur Debatte stand, sei gerichtlich nicht mit den Verbrechen der Nationalsozialisten zu vergleichen. Selbst dreieinhalb Jahre später keine neuen Erkenntnisse?
Beim Schlussplädyoer wurde der Staatsanwaltschaft Bösartigkeit unterstellt, denn im Volksverhetzungsparagrafen 130 heißt es: nur wer billigt, leugnet, oder verharmlost, sei zu bestrafen. Kaum ein Artikel im #Grundgesetz der so häufig angepasst und erweitert wurde wie dieser. Die Justiz hat heute bei der Verhandlung nicht nach GG Artikel 5 der Meinungsfreiheit entschieden. Heute wurde geklärt, ob es eine freie Meinungsäußerung gem. Art. 5 Abs. 1 GG ist.
Dokument der Zeitgeschichte
@Zeitzeugen_Archiv
BY Thomas-Jot-Media

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