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Sieg gegen Meldeauflagen und Betretungsverbote!
Um junge Patrioten davon abzuhalten, sich am Wochenende an Gegenprotesten zum CSD in Magdeburg zu beteiligen, erhielten am Donnerstag etwa 30 Betroffene Post von der Polizei. Meldeauflagen für den Tag der Demonstration, sowie Verbote, sich im Magdeburger Stadtgebiet aufzuhalten. Die Verbote wurden offenbar bewusst spät zugestellt, um ein gerichtliches Vorgehen zu erschweren. Doch diese Schikane wurde zu einem Eigentor.
Original von Michael Brück
Unverzüglich wurden durch die Rechtsanwaltskanzleien Kohlmann aus Chemnitz und Reinhart aus Halberstadt Eilanträge zu den Verwaltungsgerichten in Magdeburg und Halle eingereicht. Panisch begann die Polizei, offenbar von dieser Schnelligkeit überrascht, einzelne Bescheide selber aufzuheben, musste dafür von Haus zu Haus eilen, um den Betroffenen die Rücknahme persönlich zu übergeben. Soeben hat das Verwaltungsgericht Halle in einem Fall, in dem noch keine Bescheidrücknahme erfolgte, entschieden: Die verfügten Maßnahmen sind rechtswidrig und ein Angriff auf das Versammlungsgrundrecht. Die Polizei darf nicht versuchen, Patrioten durch Meldeauflagen oder Betretungsverbote von der Teilnahme an Demonstrationen abzuhalten.
Einmal mehr zeigt sich: Wehrt euch gegen solche Schikanen. Auch, wenn es kurzfristig scheint: Eilrechtsschutz funktioniert (fast) immer. Lasst euch keine Schikanen gefallen!
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BY Thomas-Jot-Media

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