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Gerichtsurteil: Strack-Zimmermann darf als „Flintenweib“ bezeichnet werden
Unter einem Tweet von Marie-Agnes Strack-Zimmermann bezeichnete eine Frau aus Solingen die FDP-Politikerin am 21. Januar 2023 als „Flintenweib“.
Außerdem fügte sie ihrem Beitrag drei sich übergebende Smileys hinzu. Für Strack-Zimmermann war das offenbar ein Affront. Sie erstattete Anzeige gegen die 78-jährige Ruth O.
Dies zog die Aufmerksamkeit der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) in Köln auf sich. Zunächst wurde ein Strafbefehl erlassen und das Solinger Amtsgericht verhängte eine Geldstrafe von 750 Euro. In der anschließenden Berufungsverhandlung am Wuppertaler Landgericht wurde die 78-jährige Angeklagte aus Solingen jedoch freigesprochen.
https://apollo-news.net/gerichtsurteil-strack-zimmermann-darf-als-flintenweib-bezeichnet-werden/
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BY Thomas-Jot-Media

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