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Die deutsche Wiedervereinigung
Weshalb Neuwahlen uns niemals nachhaltige Veränderungen bringen können, liegt an der Tatsache, daß wir mit der Einheit Deutschlands aufs Übelste betrogen wurden.
Das Grundgesetz (GG) der BRD trat im Mai 1949 in Kraft und erlangte damit für alle im Artikel 23 GG aufgeführten Länder seine Gültigkeit. Dieser Artikel definierte den räumlichen Geltungsbereich und lautete in der Fassung bis 1990 auszugsweise wie folgt:
(1) Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Im Jahr 1990 sollte es dann zur Wiedervereinigung kommen. Dazu wurden am 14. August 1990 aus dem Gebiet der DDR die neuen Bundesländer ausgetüftelt, obwohl es zu diesem Zeitpunkt streng genommen keine DDR mehr gab, da Schewadnarze am 17.07.1990 auf der Pariser Konferenz die Verfassung der DDR durch Abschneiden einer Ecke des Dokuments für ungültig erklärte. Darüber hinaus löste auch der Außenminister der USA das BRD-Konstrukt auf, indem er den Geltungsbereich des Grundgesetzes aufhob. Damit gehörten sowohl die BRD als auch die DDR der Vergangenheit an und niemand war mehr da, der irgendwas bilden oder vereinigen konnte.
Abgesehen davon ist der Einigungsvertrag, der am 28.09.1990 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, ungültig. Im ersten Satz von Artikel 1 von Kapitel 1 ist über die Beitrittsregelung der neuen Bundesländer auszugsweise Folgendes zu lesen:
(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland [...]
Mir liegt das Grundgesetz in der Fassung vom 3. Oktober 1990 vor. Daraus geht klar hervor, dass der Artikel 23 GG an diesem Tag bereits ersatzlos gestrichen war - veröffentlicht im Bundesgesetzblatt (BGBl Teil 2 Nummer 35) vom 28.09.1990 im Artikel 4. Hier die Beweise.Damit konnte zum 3. Oktober 1990 also KEIN Beitritt der neuen Länder nach Maßgabe des Einigungsvertrags ("gemäß Artikel 23 GG") mehr erfolgen
!
Aber Kohl und Genscher wollten gerne weiterhin Kanzler und Außenminister spielen und so meldete man die zwei Staatsfragmente BRD und DDR bei der UNO ab und bediente sich einer alten DDR-GmbH, um den Kauf mit Personal-Aufstockung abzuwickeln (Hier zur Erklärung).
Über diese Umstände wollten uns die damaligen Protagonisten aber von vornherein nicht aufklären, wie die Geheimprotokolle der 4+2-Verhandlungen zu Tage brachten. Darin kann nachgelesen werden, dass sich unsere Politiker gleich zu Beginn der Verhandlungen explizit äußerten, keine Friedensverhandlungen zu beabsichtigen. Siehe dazu auch hier.
Zwei Jahre später hat man den aufgehobenen Artikel 23 des Grundgesetzes dann mit dem heutigen Europa-Artikel überlagert - heißt, man überschreibt einen alten, aufgehobenen Artikel einfach mit einem Neuen. Solche Überlagerungen sind in der Juristerei jedoch absolut unüblich. Dass sowas aber gerade hierbei zur Anwendung kam, zeigt schon, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sein muss.
Zudem sind Gesetze ohne definierten, räumlichen Geltungsbereich laut einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nichtig, da sie gegen das Gebot der Rechtssicherheit verstoßen - siehe dazu BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147, in welchem Folgendes nachgelesen werden kann:
Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.
Hier noch eine Zusammenfassung zum Thema.
BY Marc Sturm (Bautzen)
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