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Änderung der "Internationalen Gesundheitsvorschriften" (IHR) angenommen

Auch wenn der sogenannte „WHO-Pandemievertrag“  im ersten Anlauf keine breite Akzeptanz fand: Die Änderung der IHR hat die Weltgesundheitsversammlung als Entscheidungsgremium der WHO am 1. Juni in Genf und damit eine Woche vor der Europawahl dennoch in einer „Nacht-und-Nebel-Aktion“ angenommen – mit weitreichenden Konsequenzen:

– Einführung einer Definition für den pandemischen Notfall – und das kann nun alles oder nichts sein, wenn dieser z.B. die Kapazitäten der Gesundheitssysteme übersteigen könnte.

– Die Verpflichtung zur „Solidarität und Gerechtigkeit“, und damit natürlich „die Einrichtung eines koordinierenden Finanzierungsmechanismus😉

– Die Einrichtung eines Ausschusses der Vertragsstaaten und die Schaffung nationaler IGV-Behörden.

– „Risikokommunikation“, einschließlich der Bekämpfung von Fehl- und Desinformationen, womit sich die Vertragsstaaten zur Informationskontrolle verpflichten.

Wichtig zu wissen: 1. Eine echte Abstimmung hat nicht stattgefunden. 2. Die Änderungen hätten nach Artikel 52 IHR vier Monate vorher als abstimmungsfähiger Text vorliegen und verteilt werden müssen. Das ist nicht geschehen.

Quelle 1
Quelle 2 (WHO)

🟩🟩🟦🟦🟥🟥🟧🟧

Die IHR sind durch ihren völkerrechtlich bindenden Charakter eine Gefahr für die Souveränität der Staaten! Auch aufgrund des nicht eingehaltenen Prozedere haben u.a. die Schweiz und die Republikaner in den USA Maßnahmen gegen die Gültigkeit dieser Änderungen eingeleitet.

Unsere Position: Grund- und Menschenrechte haben bedingungslos zu gelten - auch in Notstandszeiten! Die Macht, die der Souverän an die Parlamente und Regierungen der Nationalstaaten durch Wahlen übertragen hat, darf nicht an undemokratische Organisationen, wie die WHO, weitergereicht werden. Wir fordern: Volksabstimmung!


Warum hat die Tagesschau eigentlich nicht berichtet? 🧐

#diebasis #demokratie #who #volksabstimmungen



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Änderung der "Internationalen Gesundheitsvorschriften" (IHR) angenommen

Auch wenn der sogenannte „WHO-Pandemievertrag“  im ersten Anlauf keine breite Akzeptanz fand: Die Änderung der IHR hat die Weltgesundheitsversammlung als Entscheidungsgremium der WHO am 1. Juni in Genf und damit eine Woche vor der Europawahl dennoch in einer „Nacht-und-Nebel-Aktion“ angenommen – mit weitreichenden Konsequenzen:

– Einführung einer Definition für den pandemischen Notfall – und das kann nun alles oder nichts sein, wenn dieser z.B. die Kapazitäten der Gesundheitssysteme übersteigen könnte.

– Die Verpflichtung zur „Solidarität und Gerechtigkeit“, und damit natürlich „die Einrichtung eines koordinierenden Finanzierungsmechanismus😉

– Die Einrichtung eines Ausschusses der Vertragsstaaten und die Schaffung nationaler IGV-Behörden.

– „Risikokommunikation“, einschließlich der Bekämpfung von Fehl- und Desinformationen, womit sich die Vertragsstaaten zur Informationskontrolle verpflichten.

Wichtig zu wissen: 1. Eine echte Abstimmung hat nicht stattgefunden. 2. Die Änderungen hätten nach Artikel 52 IHR vier Monate vorher als abstimmungsfähiger Text vorliegen und verteilt werden müssen. Das ist nicht geschehen.

Quelle 1
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Die IHR sind durch ihren völkerrechtlich bindenden Charakter eine Gefahr für die Souveränität der Staaten! Auch aufgrund des nicht eingehaltenen Prozedere haben u.a. die Schweiz und die Republikaner in den USA Maßnahmen gegen die Gültigkeit dieser Änderungen eingeleitet.

Unsere Position: Grund- und Menschenrechte haben bedingungslos zu gelten - auch in Notstandszeiten! Die Macht, die der Souverän an die Parlamente und Regierungen der Nationalstaaten durch Wahlen übertragen hat, darf nicht an undemokratische Organisationen, wie die WHO, weitergereicht werden. Wir fordern: Volksabstimmung!


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