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🆕 Gerichtsurteil:

Bundesregierung muss geheime Impfstoff-Vermerke veröffentlichen

🔤#Plandemie🧑‍💻#Aufarbeitung

"Das Berliner Amtsgericht hat das Bundeskanzleramt dazu verurteilt, bislang geschwärzte und damit geheim gehaltene Passagen aus den Protokollen des Corona-Expertenrates freizugeben. Betroffen sind die Passagen, in denen es um Aussagen zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen geht. Geklagt hatte der Arzt Christian Haffner ."

"Nicht entschwärzt werden müssen dem laut aktuellem Urteil Passagen, in denen es um China geht. Hier hatte das Bundeskanzleramt argumentiert, dass das Bekanntwerden der geheim gehaltenen Informationen - etwa zur "Wertung des chinesischen Handelns in der Pandemie" und auch zur "Bewertung von Informationen aus dem chinesischen Bereich über den Ursprung von Covid-19" - die Beziehung zwischen Deutschland und China belasten und zu außenpolitischen Verwerfungen führen könne."

"Ob die Namen der Experten in Zusammenhang mit einzelnen Aussagen freigegeben werden müssen oder nicht, wurde allerdings noch nicht entschieden. Der Grund: Das Bundeskanzleramt hat die Experten bislang nicht gefragt, ob sie überhaupt auf der Schwärzung ihrer Namen bestehen. Das soll nun auf Weisung des Gerichts nachgeholt werden, erst dann wird über den weiteren Umgang mit den Schwärzungen der entsprechenden Passagen entschieden."

Der klagende Arzt Christian Haffner sagte am Mittwoch dazu: „Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin ist weitgehend unseren Forderung nach Aufhebung der Schwärzungen in den Protokollen des Corona-Expertenrates gefolgt. Dennoch werde ich mich damit nicht zufrieden geben, da aus meiner Sicht auch wichtig ist, wer die Gäste waren, die gehört wurden und auch die Passage über den Ursprung des Coronavirus und über die Einschätzung zu China sind von öffentlichem Interesse."

Haffner weiter: "Daher werden wir voraussichtlich die nächste Instanz gehen." 🖥 Quelle

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"Das Berliner Amtsgericht hat das Bundeskanzleramt dazu verurteilt, bislang geschwärzte und damit geheim gehaltene Passagen aus den Protokollen des Corona-Expertenrates freizugeben. Betroffen sind die Passagen, in denen es um Aussagen zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen geht. Geklagt hatte der Arzt Christian Haffner ."

"Nicht entschwärzt werden müssen dem laut aktuellem Urteil Passagen, in denen es um China geht. Hier hatte das Bundeskanzleramt argumentiert, dass das Bekanntwerden der geheim gehaltenen Informationen - etwa zur "Wertung des chinesischen Handelns in der Pandemie" und auch zur "Bewertung von Informationen aus dem chinesischen Bereich über den Ursprung von Covid-19" - die Beziehung zwischen Deutschland und China belasten und zu außenpolitischen Verwerfungen führen könne."

"Ob die Namen der Experten in Zusammenhang mit einzelnen Aussagen freigegeben werden müssen oder nicht, wurde allerdings noch nicht entschieden. Der Grund: Das Bundeskanzleramt hat die Experten bislang nicht gefragt, ob sie überhaupt auf der Schwärzung ihrer Namen bestehen. Das soll nun auf Weisung des Gerichts nachgeholt werden, erst dann wird über den weiteren Umgang mit den Schwärzungen der entsprechenden Passagen entschieden."

Der klagende Arzt Christian Haffner sagte am Mittwoch dazu: „Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin ist weitgehend unseren Forderung nach Aufhebung der Schwärzungen in den Protokollen des Corona-Expertenrates gefolgt. Dennoch werde ich mich damit nicht zufrieden geben, da aus meiner Sicht auch wichtig ist, wer die Gäste waren, die gehört wurden und auch die Passage über den Ursprung des Coronavirus und über die Einschätzung zu China sind von öffentlichem Interesse."

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