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Konferenz stellt klar: An den Grundfesten unserer Verfassung darf nicht gerüttelt werden, JA zum vollständigen Erhalt unserer Neutralität

Auf Bitten vieler besorgter Bürger und als Ergebnis der gestrigen überparteilichen Konferenz „Verteidigung unserer Neutralität – NEIN zu einem NATO-Beitritt Österreichs“, bei der ein wichtiger Themenpflock für die Republik Österreich eingeschlagen wurde, liegt mir der nachstehende „OFFENE BRIEF“ für unsere Republik Österreich und den Erhalt unserer Neutralität besonders am Herzen. Diesen möchte ich Ihnen nun zur Kenntnis bringen:

Offener Brief zu „70 Jahre Österreichischer Staatsvertrag und immerwährende Neutralität“
an den Bundespräsidenten der Republik Österreich, den Präsidenten des Nationalrates und die Abgeordneten zum Österreichischen Nationalrat
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Dr. Alexander van der Bellen!
Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Dr. Walter Rosenkranz, lieber Walter!
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete zum Nationalrat der Republik Österreich!

Mit der Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrages am 15. Mai 1955 im Schloss Belvedere wurde nicht nur die staatliche Souveränität Österreichs wiederhergestellt. Zugleich wurde eine Verpflichtung übernommen, die weit über tagespolitische Interessen hinausreicht – die immerwährende Neutralität.
Am 26. Oktober 1955 bekannte sich Österreich durch das Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität eindeutig:
„Zum Zwecke der Aufrechterhaltung und Sicherung seiner Unabhängigkeit und zur Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität.“
(Art. 1 B-VG, BGBl. Nr. 211/1955)

Dieses Gesetz ist kein bloßer historischer Text. Es ist ein verfassungsrechtliches Gelöbnis und ein Pfeiler unserer nationalen Identität – eingebettet in die Erfahrung von Krieg, Besatzung und Teilung.

1. Neutralität als Staatsräson

Neutralität ist kein sentimentales Erinnerungsstück, sondern eine strategische Doktrin moderner Sicherheitspolitik. Sie machte Österreich zum Stabilitätsfaktor in Mitteleuropa, zum internationalen Vermittler und zum Verhandlungsplatz von Weltrang. Dass Wien heute UNO-Sitz, OSZE-Zentrale und Schauplatz unzähliger diplomatischer Initiativen ist, ist einzig dieser Haltung – unserer Neutralität – geschuldet.
Bundespräsident Dr. Karl Renner nannte die Neutralität „eine neue Form der aktiven Sicherheitspolitik“. In Wahrheit ist sie noch weit mehr: Sie ist die unverwechselbare, mahnende und vermittelnde Stimme Österreichs in der Weltpolitik.

2. Verfassungsrechtliche Verantwortung

Die Neutralität steht im Rang eines Verfassungsgesetzes. Sie ist weder disponibel, noch verhandelbar und schon gar nicht dem Gutdünken temporärer parteipolitischer Mehrheiten ausgesetzt. Art. 9a B-VG verpflichtet Österreich zur umfassenden Landesverteidigung – militärisch, geistig und politisch.
Dazu gehören die wehrhafte Bewahrung und Verteidigung unserer Neutralität. Eine Aushöhlung – sei es durch eine EU-Militärintegration, durch Teilnahme an fremden Rüstungsprojekten oder durch die Finanzierung indirekter Kriegsbeteiligungen – wäre nicht nur politisch kurzsichtig, sondern ein evidenter Verfassungsbruch.

3. Historische und staatspolitische Dimension

70 Jahre nach dem Staatsvertrag steht Österreich an einem Scheideweg von historischer Tragweite: Wollen wir Neutralität aktiv leben – als glaubwürdige Stimme für Frieden, Dialog und Ausgleich? Oder verwandeln wir sie in eine leere Worthülse, während wir faktisch fremden Machtblöcken dienstbar werden?
Der damalige Außenminister Leopold Figl rief 1955 mit Tränen in den Augen:

„Österreich ist frei!“ Heute müsste der Ruf lauten: „Österreich ist und bleibt neutral!

https://www.youtube.com/live/0HtrOBNkVHc?si=vJXeQ4P8_0gdOoYl
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Konferenz stellt klar: An den Grundfesten unserer Verfassung darf nicht gerüttelt werden, JA zum vollständigen Erhalt unserer Neutralität

Auf Bitten vieler besorgter Bürger und als Ergebnis der gestrigen überparteilichen Konferenz „Verteidigung unserer Neutralität – NEIN zu einem NATO-Beitritt Österreichs“, bei der ein wichtiger Themenpflock für die Republik Österreich eingeschlagen wurde, liegt mir der nachstehende „OFFENE BRIEF“ für unsere Republik Österreich und den Erhalt unserer Neutralität besonders am Herzen. Diesen möchte ich Ihnen nun zur Kenntnis bringen:

Offener Brief zu „70 Jahre Österreichischer Staatsvertrag und immerwährende Neutralität“
an den Bundespräsidenten der Republik Österreich, den Präsidenten des Nationalrates und die Abgeordneten zum Österreichischen Nationalrat
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Dr. Alexander van der Bellen!
Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Dr. Walter Rosenkranz, lieber Walter!
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete zum Nationalrat der Republik Österreich!

Mit der Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrages am 15. Mai 1955 im Schloss Belvedere wurde nicht nur die staatliche Souveränität Österreichs wiederhergestellt. Zugleich wurde eine Verpflichtung übernommen, die weit über tagespolitische Interessen hinausreicht – die immerwährende Neutralität.
Am 26. Oktober 1955 bekannte sich Österreich durch das Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität eindeutig:
„Zum Zwecke der Aufrechterhaltung und Sicherung seiner Unabhängigkeit und zur Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität.“
(Art. 1 B-VG, BGBl. Nr. 211/1955)

Dieses Gesetz ist kein bloßer historischer Text. Es ist ein verfassungsrechtliches Gelöbnis und ein Pfeiler unserer nationalen Identität – eingebettet in die Erfahrung von Krieg, Besatzung und Teilung.

1. Neutralität als Staatsräson

Neutralität ist kein sentimentales Erinnerungsstück, sondern eine strategische Doktrin moderner Sicherheitspolitik. Sie machte Österreich zum Stabilitätsfaktor in Mitteleuropa, zum internationalen Vermittler und zum Verhandlungsplatz von Weltrang. Dass Wien heute UNO-Sitz, OSZE-Zentrale und Schauplatz unzähliger diplomatischer Initiativen ist, ist einzig dieser Haltung – unserer Neutralität – geschuldet.
Bundespräsident Dr. Karl Renner nannte die Neutralität „eine neue Form der aktiven Sicherheitspolitik“. In Wahrheit ist sie noch weit mehr: Sie ist die unverwechselbare, mahnende und vermittelnde Stimme Österreichs in der Weltpolitik.

2. Verfassungsrechtliche Verantwortung

Die Neutralität steht im Rang eines Verfassungsgesetzes. Sie ist weder disponibel, noch verhandelbar und schon gar nicht dem Gutdünken temporärer parteipolitischer Mehrheiten ausgesetzt. Art. 9a B-VG verpflichtet Österreich zur umfassenden Landesverteidigung – militärisch, geistig und politisch.
Dazu gehören die wehrhafte Bewahrung und Verteidigung unserer Neutralität. Eine Aushöhlung – sei es durch eine EU-Militärintegration, durch Teilnahme an fremden Rüstungsprojekten oder durch die Finanzierung indirekter Kriegsbeteiligungen – wäre nicht nur politisch kurzsichtig, sondern ein evidenter Verfassungsbruch.

3. Historische und staatspolitische Dimension

70 Jahre nach dem Staatsvertrag steht Österreich an einem Scheideweg von historischer Tragweite: Wollen wir Neutralität aktiv leben – als glaubwürdige Stimme für Frieden, Dialog und Ausgleich? Oder verwandeln wir sie in eine leere Worthülse, während wir faktisch fremden Machtblöcken dienstbar werden?
Der damalige Außenminister Leopold Figl rief 1955 mit Tränen in den Augen:

„Österreich ist frei!“ Heute müsste der Ruf lauten: „Österreich ist und bleibt neutral!

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