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In der Sache hat sich das Bundesschiedsgericht gar nicht geäußert. Mein Antrag wurde lediglich unter Vorschub eines formalen Fehlers abgelehnt. Grund für den formalen Fehler ist eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung des Landesschiedsgerichts. Leider fällt insbesondere der Bundesschiedsrichter Dr. Ditges zunehmend durch Gefälligkeitsurteile auf. Aktenkundig ist inzwischen, dass er sich mit Teilen des Landesschiedsgerichts berät, was in einer Rechtsstaatspartei nicht geduldet werden sollte.
Ich bin weiterhin Mitglied und Bundestagsabgeordneter der AfD und werde dieses rechtsmissbräuchliche Vorgehen gegen mich nicht hinnehmen.
BY Matthias Helferich
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