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Dieser Fall festigte sogar Roms Stellung im Ablasshandel, denn in der Dekretale Cum postquam stellte Leo X. fest,
„der Papst könne Kraft seiner Schlüsselgewalt Sündenstrafen nachlassen durch die Austeilung des Schatzes der Verdienste Christi und der Heiligen.“.
Danach lebte Martin Luther inkognito als Mönch, Prediger und heiratete 1725 sogar und starb mit 62 Jahren im Jahr 1546.
Ich behaupte mal, Luther wurde gezielt ausgesucht und beauftragt eine neue Abzweigung im katholischen Glauben unter Roms Kontrolle einzuführen.
Er fuhr plötzlich, obwohl er weder davon noch danach jemals groß vereist ist, nach Rom und empfing den Befehl einen neuen Glaubenszweig aufzumachen. Hätte Rom das damals NICHT gewollt gehabt, hätte ein kleiner unbedeutender Mönch so etwas nicht machen können. Rom war noch nie zimperlich mit Beseitigung von Querulanten. Sowohl der Islam, wie auch der lutheranische/evangelische Glaubenszweig wurden unter der Kontrolle Roms selbst erschaffen.
Warum also auf einmal? Weil die Kirche wusste, bzw. die Hinter der Kirche stehenden, sie mussten etwas für die aufbegehrenden Bewusstseine anbieten (die Kirche steht vollkommen unter der direkten Anleitung von archontischen Wesenheiten). Diese Energie der Auflehnung die im Entstehen war, kanalisieren. Eine (kontrollierte) Option als Opposition anbieten. Denn 500-1600 war das Lesen und der Besitz der Bibel von der Kirche selbst unter Todesstrafe verboten. Die Bibel selbst, stand auf der Zensurliste des Vatikans für verbotene Bücher und kein Werk wurde so oft indiziert wie die Bibel selbst. (Auf diesem Index „Liber inscriptus“ stand auch übrigens Dumas).
Die Menschen fingen an nachzudenken und aufzubegehren unter dem Joch der Kirche und deren ihrer Lehnsherren und Obrigkeit.
Als Strafen für diese Ketzerei - dazu genügte der Besitz oder das Lesen verbotener Bücher, konnte man sich beim ersten Male meist durch Abschwörung retten. Wurde dies verweigert, so gab es Strafe an „Leib oder Gut, je nach Umständen“ (1524), Androhung der Verbannung (1526) und die Todesstrafe (1529, 1531). Bei Letzterer seien Männer zu enthaupten und die Köpfe auf Pfähle zu stecken, Frauen lebendig zu begraben. Rückfällige wurden verbrannt.
So stand es in jeder neuen Indexausgabe bis 1898:
„Denn es steht aus Erfahrung fest, dass, wenn man das Lesen der Heiligen Schrift in den Volkssprachen jedermann erlaubt, daraus wegen der Verwegenheit der Menschen mehr Schaden als Nutzen entsteht.“
Das die Apokryphen entfernt wurden aus der Bibel, ist ja bekannt und manch einer wird dieses Verbot darauf beziehen, aber nein, es ging tatsächlich um das AT und NT.
Im Jahre 1080 war die Begründung von Papst Gregor VII., dass „es dem allmächtigen Gott nicht ohne Grund gefallen habe, dass die Heilige Schrift in gewissen Gegenden verhüllt sei, damit sie nicht bei allseitiger Zugänglichkeit gewöhnlich werde und der Verachtung anheimfalle oder von mittelmäßigen Menschen falsch verstanden werde und so in Irrtum führe.“
1234 hieß es dann: „Niemand darf im Besitz der alt- oder neutestamentlichen Bücher in der Muttersprache sein. Wenn jemand solche Bücher hat, muss er sie innerhalb von acht Tagen nach Bekanntmachung dieser Verordnung an den örtlichen Bischof abgeben, damit sie verbrannt werden können.
1559 „Alle Bibeln in der Volkssprache, in deutscher, französischer, italienischer, englischer oder flandrischer Sprache u.s.w. dürfen nicht gedruckt, gelesen oder behalten werden ohne (schriftliche) Erlaubnis des heiligen Officiums der Römischen und allgemeinen Inquisition. Gläubigen war es bei Strafe der Exkommunikation verboten, diese Bücher herzustellen, zu lesen, zu besitzen, zu kaufen, zu verkaufen oder zu verschenken.
Teil 2/3
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BY Kininigen
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