Telegram Web
Forwarded from Alexander TK
🔴 RECHTSTIPP:

Wie ist der aktuelle Stand zur Einhebung der neuen ORF-Beiträge?

Wie sieht es um die Meldepflicht und die Bescheidanfechtung aus?

 
➡️ Aufgrund der momentanen Informationsflut zu diesem Thema, mit der viele Menschen nicht mehr zurecht kommen, möchten wir nur nochmal kurz den aktuellen Stand zusammen fassen. Dies um Ihnen klar zu machen, dass Sie sich jetzt noch nicht mit jedem möglichen Detailproblem auseinandersetzen müssen, solange Ihne nicht ein konkreter Bescheid zum ORF-Beitrag zugestellt wurde. Jetzt heißt es vielmehr, „kühlen Kopf“ zu bewahren und strukturiert denken.
 
🔻Wer im letzten Jahr keine GIS-Gebühr bezahlt hat und seiner Meldepflicht gem. § 9 ORF-Beitrags-Gesetz noch nicht nachgekommen ist, hat solange sowohl im privaten als auch betrieblichen Bereich keine Verwaltungsstrafe zu befürchten, solange er noch nicht von der ORF-Beitrag Service GmbH (OBS) gem. § 14 Abs. 1 bis 3 ORF-Beitrags-Gesetz aufgefordert wurde, seine Daten innerhalb einer bestimmten Frist offenzulegen. Wenn innerhalb einer solchen Frist, die persönlichen Daten nach Aufforderung wahrheitsgemäß bekannt gegeben werden, darf kein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden (§ 18 Abs. 2 ORF-Beitrags-Gesetz).

🔻Zuletzt wurde auf anderen Kanälen verbreitet, dass entgegen der Infos der OBS die im ORF-Beitrag enthaltenen und je nach Bundesland variierenden Landesabgaben bereits in Kraft stünden und man sich gegen diese nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung durch die ORF-Beitrag Service GmbH (OBS) gesondert zur Wehr setzen bzw. einen eigenen Bescheid verlangen müsste. Diese Rechtanasicht halte ich für verfehlt, weil das neue ORF-Beitrags-Gesetz die die OBS ausdrücklich zur Einziehung des ORF-Beitrages als mit behördlichen Aufgaben beliehenes Unternehmen ermächtigt (§ 10 Abs. 1 ORF-Beitrags-Gesetz). Daraus folgt, dass in Verbindung mit den Allgemeinen Verfahrensbestimmungen (§ 12 ORF-Beitrags-Gesetz) ausschließlich bei der OBS ein Bescheid zu verlangen und dieser dort im allgemeinen Verwaltungsverfahren mit dem Rechtszug an das Bundesverwaltungsgericht anzufechten ist.

🔻Alles sonstigen Aspekte in rechtlicher Hinsicht, die als Argumente für die Verfassungswidrigkeit des ORF-Beitrags-Gesetz oder die fehlende Zahlungspflicht herangezogen werden können, müssen dann erst in der Beschwerde ausgeführt werden, wozu es sicherlich noch rechtzeitig einige Muster von den verschiedenen Gruppen und Plattformen geben wird. Auch die Frage, ob es derzeit überhaupt schon einen neuen, rechtswirksam kundgemachten ORF-Beitrag gem. § 31 Abs 17 ORF-Gesetz (BGBl. Nr. 379/1984 idgF) gibt, kann dann im Rahmen der Bescheidanfechtung mit releviert werden und muss uns derzeit noch nicht interessieren. Nach dem letzten Stand ist aber eine solche neue Kundmachung nicht aufzufinden.

Zusammenfassend bleibt es daher bei der wesentlichen Empfehlung: Erst wer eine Zahlungsvorschreibung der OBS erhalten hat, muss dazu innerhalb einer Frist von 14 Tagen die Zustellung des Bescheides (ein Muster ist in dieser Gruppe als Beilage downloadbar!) verlangen, um diese Zahlungsverpflichtung außer Kraft zu setzen und anfechten zu können. Es empfiehlt sich, dieses „Verlangen auf Bescheidübermittlung“ eingeschrieben abzusenden, damit man aufgrund des Zustellnachweises nachfolgend keinen exekutiven Schritten aufgrund eines Rückstandsausweises ausgesetzt ist, sondern hinsichtlich jeglicher Zahlungspflicht aufschiebende Wirkung eintritt. Mehr ist momentan nicht zu tun. Soweit uns bekannt ist, gibt es noch keine einzige Bescheidzustellung, was beweist, dass die OBS auf diesen großflächigen Protest der beitragspflichtigen Bevölkerung wohl nicht vorbereitet ist.
 
ORF-BEITRAG - MÜSSEN SIE ETWAS TUN?

Wenn Sie noch nichts von der OBS bekommen haben: Nein. Es besteht kein Handlungsbedarf.

Wenn Sie bereits per Brief zur Zahlung oder zumindest zur Anmeldung aufgefordert wurden, können Sie in unserem Beitrag https://www.afa-zone.at/allgemein/informationen-und-ersthilfe-gegen-die-orf-steuer-wer-muss-zahlen-was-aendert-sich-im-vergleich-zu-gis-was-wenn-ich-nicht-zahlen-moechte/ nachlesen, wie Ihre Situation rechtlich aussieht und welche Kanäle und Websiten Tipps und Muster bereitstellen.

Darunter sind unter anderem:
📌 der Telegramkanal "STOPPP ORF-Beitrag" von unserem Mitglied Mag. Alexander Todor-Kostic, der Rechtstipps und Muster teilt, siehe Nachricht oben
📌 der Telegramkanal von unserem Mitglied Mag. Gerold Beneder https://www.tgoop.com/geroldbeneder , der sich laufend mit dem Thema beschäftigt und auf TikTok und Telegram informiert!
DATENSCHUTZ UND ORF-BEITRAG: AKTUALISIERTE MUSTER! 📄

⚠️ Wir haben im Dezember ein Muster-Auskunftsbegehren und eine Muster-Datenschutzbeschwerde auf unserer Homepage veröffentlicht. https://www.afa-zone.at/allgemein/erste-schritte-gegen-den-orf-beitrag-das-koennen-sie-tun-muster-und-ausblick/ Damals noch mit Adresse der GIS. Diese wurde nun auf die Adresse der OBS geändert.

⚠️ Einige Personen, die die Datenschutzbeschwerde über rechtswidrige Datenverarbeitung abgeschickt haben, haben mittlerweile Mängelbehebungsaufträge von der Datenschutzbehörde erhalten. Dies, weil in der Beschwerde nicht klar hervorkam, ob das Anmeldeformular für den ORF-Beitrag auch wirklich ausgefüllt wurde.

Sie müssen das Anmeldeformular ausgefüllt an die OBS gesendet haben, nur so hat die OBS Ihre Daten und kann sie überhaupt auf die rechtswidrige Weise verarbeiten. Wenn Sie einen Verbesserungsauftrag bekommen haben, sollten Sie der DSB das erklären und als Beweis das ausgefüllte Formular beilegen.

Wir haben den Beschwerdetext überarbeitet, sodass er besser verständlich ist und klar hervorkommt, was genau der Sachverhalt ist, aufgrund dessen die Beschwerde eingereicht wird.

AKTUALISIERTE MUSTER ⬇️
LAUFENDE INFORMATIONEN zum ORF-Beitrag finden Sie im Kanal " STOPPP ORF-Beitrag" von Mag. Alexander Todor-Kostic!
🔴 BESCHEIDVERLANGEN NACH ZAHLUNGSERINNERUNG UND ZAHLUNGSVORSCHREIBEN FÜR DAS GESAMTE JAHR ‼️

🔻 Das beigefügte Schreiben bezieht sich auf die anwaltliche Forderung nach einer Bescheidzustellung für Alexander Todor-Kostic, nachdem er nach Widerruf des SEPA-Lastschriftmandates zuerst ein Zahlungserinnerung für die Monate Jänner und Februar 2024 sowie nachfolgend eine Zahlungsvorschreibung für die restlichen Monate (März bis Dezember 2024) erhalten hat.

🔻 Es empfiehlt sich immer jede einzelne Zahlungserinnerung und Zahlungsvorschreibung konkret anzusprechen und dafür eine Bescheidzustellung zu verlangen. Im vorliegenden Fall ist dies mit dem beigefügten Brief in einem passiert. Sie können den Text grundsätzlich auch für Ihr eigenes Schreiben verwenden, indem Sie die Formulierungen sinngemäß verwenden.

🔻 Bitte werden oder bleiben Sie tätig, um die Bescheidzustellung nachweislich zu beantragen, mit welchem Schritt Sie vorerst alles Erforderliche getan haben. Sobald die Bescheide zugestellt werden, was bis dato offenbar noch in keinem Fall passiert ist, werden wir Ihnen weitere Hilfestellungen und Informationen geben und auch unser mittlerweile fertiggestelltes Rechtschutzpaket präsentieren, auf das Sie alternativ zurückgreifen können.
📌 WHO-MAILAKTION AN GEMEINDERÄTE: WORAN ES LIEGEN KANN, WENN IHR GEMEINDERAT VON NICHTS WEIß

📧 Anfang Jänner haben wir an alle Gemeinden in Österreich per Mail Appelle ausgeschickt, sich mit den geplanten WHO-Rechtsinstrumenten (Pandemievertrag und IGV-Änderungen) zu befassen. In dem Schreiben haben wir Fragen gestellt, die sich speziell für die Gemeindeebene ergeben, wenn die WHO selbst zukünftig Pandemie-Maßnahmen anordnen kann, zB:

- Wie werden Sie Ihre Verantwortung für die örtliche Gesundheitspolizei wahrnehmen, wenn die WHO übernimmt?
- Wie werden Sie sicherstellen, dass Einwohnerinnen und Einwohner am Arbeitsleben innerhalb und außerhalb der Gemeinde teilnehmen können?
- Wie werden Sie sicherstellen, dass ansässige Betriebe nicht geschädigt werden?
Das gesamte Schreiben ist auf unserer Website einsehbar.

Wir beobachten laufend, ob Rückmeldungen von Gemeinden eintreffen. Über Kontakte versuchen wir zu erheben, ob Gemeinderäte die Mail erhalten haben und ob sie - wie es bei Eingaben an den Gemeinderat sein sollte - im Gemeinderat verlesen werden.

Einige Leser haben sich an uns gewandt und gemeldet, dass in Ihren Gemeinden der Bürgermeister oder die Gemeinderäte von nichts wissen wollen.

In unserem neuen Beitrag erklären wir, wie genau wir vorgegangen sind und welche Probleme es nun bei Gemeinderäten geben könnte!

https://www.afa-zone.at/allgemein/who-schreiben-an-gemeinderaete-gemeinderaete-teilweise-nicht-informiert/
🔴 NEWS ZU OBS 📺

➡️ DIE LAGE SPITZT SICH ZU

➡️ WAS KÖNNEN WIR TUN

➡️ SELBSTHILFE oder FREMDHILFE


🔜 ZOOM-PRÄSENTATION AM 13.03.2024, 19.00 Uhr ‼️
 
🔻Mittlerweile wird die Lage rund um die Einhebung des ORF-Beitrages immer skurriler. Bereits zigtausende Beitragsschuldner haben sich gegen die Zahlungsaufforderungen mit eigenen Schreiben gewehrt und gesetzeskonform die Ausstellung eines Bescheides verlangt. Die mit behördlichen Aufgaben beliehene ORF-Beitrags-Service-GmbH (OBS) hat aber bis heute keine Bescheide ausgestellt, nein die OBS schickt lieber Zahlungserinnerungen oder (eindeutig rechtswidrige) „vollstreckbare Rückstandsausweise“!?
 
🔻Wir haben uns angesichts dieses gesetzwidrigen Verhaltens der OBS, die zB die „vollstreckbaren Rückstandausweise“ noch mit dem alten Firmennamen der „GIS GmbH“ versendet, entschieden, unsere rechtliche Begleitung zur Unterstützung Ihrer Selbsthilfe, aber auch zur Fremdhilfe zu intensivieren. Wir stehen Ihnen am 13.03.2024, um 19.00 Uhr, wieder im Rahmen eines Zooms zur Verfügung, wo wir neueste Informationen und Rechtstipps rund um den ORF-Beitrag geben, aber auch das seit längerem angekündigte ORF-Rechtsschutzpaket, das schon unter www.todor-kostic.at/orf-beitrag ersichtlich ist, präsentieren werden.

Bitte klicken Sie zur bekanntgegebenen Zeit den nachstehenden Link an, um in das Zoom-Meeting zu gelangen. Es bedarf keiner Anmeldung oder sonstigen Kontaktaufnahme!

https://us02web.zoom.us/j/89872511276?pwd=aFhWNVVMYkhqVlhyTXBlME5jZnBHdz09

Meeting-ID: 898 7251 1276
Kenncode: 394154

🔻Es wird auch die (eingeschränkte) Möglichkeit geben, über den Chat Fragen zu stellen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Teilnehmeranzahl dieses Zoom-Meetings wieder mit 1000 limitiert ist und Sie daher nicht mehr reinkommen, wenn diese Zahl erreicht ist. Sollten Leute später aussteigen, könnte es sein, dass man doch Einlass erhält, dies liegt aber nicht in unserem Einfluss. Das Zoom wird jedenfalls wieder aufgezeichnet und kann daher nachträglich angesehen werden!

🔜 Bis bald 🙋‍♂
ORF-BEITRAG: OBS WEIGERT SICH BESCHEIDE AUSZUSTELLEN, STATTDESSEN WEITERE ZAHLUNGSAUFFORDERUNGEN - WAS NUN?

AFA-Mitglied Rechtsanwalt Mag. Alexander Todor-Kostic informiert übermorgen am 13.3. 19:00 in einem Zoom und bereitet in einem individuellen Projekt, unabhängig von unserem Verein, ein Rechtsschutzpaket vor!
⚠️ STRAFVERFAHREN WEGEN IMPFPASSFÄLSCHUNG: EX-BESCHULDIGTE WERDEN ALS ZEUGEN GELADEN

🚩 Es gab in den letzten Monaten hunderte Anklagen wegen "Anstiftung zur Beweismittelfälschung" (§ 293 StGB) für Personen, die mutmaßlich Ärzte dazu bewegten, ihnen fälschlich einen Impfnachweis auszustellen.
Mehrere unsere Mitglieder vertraten Mandanten in diesen Verfahren - meist wird das Verfahren diversionell erledigt oder gar eingestellt, der/die Beschuldigte geht straflos oder ohne erhebliche Strafe aus.

Jetzt gibt es eine neue Entwicklung: Neben den Strafverfahren neben die Impfpass-"Kunden" gibt es die Verfahren gegen deren Ärzte, die angeblich falsche Impfpässe ausgestellt oder falsch ins Impfregister eingetragen haben. In diesen Verfahren werden teils die Personen, deren "eigenes" Strafverfahren schon eingestellt wurde, als Zeugen geladen.

Es ist denkbar, dass die Staatsanwaltschaften so von Personen, die sich bereits in Sicherheit fühlen, doch noch mehr Informationen erlangen wollen. Das könnte diesen Zeugen zum Nachteil werden, wenn sie sich durch ihre Aussage nachträglich selbst belasten.

Den Betroffenen ist Vorsicht zu raten! Was tun?
Dr. Parusel und Dr. Prchlik informieren auf unserer Website mit Briefen, die sie an ihre betroffenen Mandanten verschickten:

https://www.afa-zone.at/allgemein/vorsicht-bei-zeugenladung-fuer-ehemalige-beschuldigte-in-impfpass-strafverfahren-wegen-anstiftung-zur-beweismittelfaelschung/
Sie verfolgen unsere Website, wissen von der Empfehlung von der OBS einen Bescheid zu verlangen, haben bis jetzt noch keinen bekommen und hätten gerne laufende Updates wie es weitergeht?

Wir können unsere Homepage nicht mit hoher Frequenz aktualisieren - aber Mag. Alexander Todor-Kostic informiert laufend über seine Beobachtungen und Einschätzungen!💡
Forwarded from Alexander TK
🔴 RECHTSTIPP:

➡️ RÜCKSTANDSAUSWEIS BINNEN WENIGER TAGE BESEITIGT‼️

➡️ Wie wehre ich mich gegen einen "Vollstreckbaren Rückstandsausweis", der mir trotz des vorherigen Verlangens auf Bescheidausstellung zugeschickt wird
 
🔻Wir berichteten vor wenigen Tagen darüber, dass die OBS offensichtlich rechtswidrige Rückstandsausweise an Beitragsschuldner schickt, obwohl diese bereits nachweislich die Ausstellung eines Bescheides verlangt haben. Dazu richteten wir ein anwaltliches Schreiben an die OBS, mit welchem wir auf die Unvertretbarkeit dieses Handeln hinwiesen und forderten diese auf, den „vollstreckbaren Rückstandsausweis bis 18.03.2024 aufzuheben (siehe https://www.tgoop.com/StopppORFBeitrag/492). Dieses individuelle Mandat übernahmen wir deshalb ausnahmsweise mit der Intention, durch unser anwaltliches Einschreiten für eine rasche Klarstellung dieser gesetzwidrigen Vorgangsweise im Interesse Vieler zu sorgen.
 
🔻Dies ist erfreulicherweise auch gelungen! Heute ist fristgerecht das beigefügte Antwortschreiben der OBS vom 12.03.2024 bei uns eingelangt, welches offenbar noch am selben Tag des Einlangens unserer anwaltlichen Aufforderung geschrieben wurde. Wie ersichtlich wird mitgeteilt, dass der Säumniszuschlag ausgebucht und der „Rückstandsausweis außer Kraft tritt“. Ansonsten gibt es keine Begründung für das sonderbaren Vorgehen, außer dem üblichen Hinweis, dass der Antrag unseres Mandanten auf bescheidmäßige Erledigung bearbeitet wird, aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass ein Mahnstopp erfolgt..
 
🔻Wir sind zufrieden, dass die OBS offenbar ihr rechtswidriges Vorgehen sofort erkannt hat, womit man sich (auch in Zukunft) wohl langwierige Verfahren aufgrund von formellen Einwendungen gegen den (erschlichenen) Exekutionstitel ersparen kann. Es ist sicherlich für viele Beitragsschuldner in derselben Situation wichtig zu wissen, wie schnell die OBS ungerechtfertigte Rückstandsausweise außer Kraft setzt. Aufklärung oder gar eine Entschuldigung gibt’s natürlich nicht.
WAS, WENN DIE OBS EINEN VOLLSTRECKBAREN RÜCKSTANDSAUSWEIS AUSSTELLT? Neuer Rechtstipp von Mag. Todor-Kostic💡
🔴 RECHTSTIPP:

➡️ Fortsetzung zur Thematik "Vollstreckbare Rückstandsausweise "

Musterschreiben zur Erhebung von Einwendungen ‼️

🔻 Wir verweisen zum besseren Verständnis auf unseren vorherigen Beitrag sowie auf dort beigefügte, anonymisierte Sachverhaltsdarstellung an die StA Wien, die wir heute eingebracht haben.

🔻 Weiters stellen wir Ihnen mit diesem Beitrag ein downloadbares Musterschreiben an die OBS zur Verfügung, mit dem wir es Ihnen erleichtern wollen, sich direkt gegen den gesetzeswidrigen „ vollstreckbaren Rückstandsausweis“ zur Wehr zu setzen.

🔻 Wir gehen davon aus, dass die OBS – wie bisher in allen anderen Fällen – nach Erhalt solcher nur kurz zusammengefassten Einwendungen den Rückstandsausweis sofort außer Kraft setzt bzw. für nichtig erklärt. Voraussetzung ist natürlich immer, dass Sie sich nicht in Verzug befinden, sondern nachweisbar die Zustellung eines Bescheides gefordert haben.

🔻 Wir bitten Sie, weiterhin, alle Informationen ausschließlich über diese Telegram-Info-Gruppe zu beziehen, da wir aufgrund des großen Interesses leider nicht in der Lage sind, Einzelberatungen vorzunehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis 🙏
📌 ICH HABE EINEN IMPFSCHADEN – WIE BEKOMME ICH SCHADENERSATZ?

Das erklärt Mag. Andrea Steindl, die viel Erfahrung mit Impfgeschädigten gesammelt hat, im neuen Beitrag auf unserer Homepage. Wie die drei verschiedenen Wege zu finanzieller Entschädigung aussehen und was es dabei zu beachten gilt können Sie hier zusammengefasst nachlesen. Jetzt, im Jahr 2024, wird insbesondere die Verjährung von Schadenersatzansprüchen wichtig! Bei Impfungen im Jahr 2021 läuft die Frist zur Geltendmachung von Schadenersatz dieses Jahr aus.

💡3 Optionen:
📌 Entschädigung vom Staat nach dem Impfschadensgesetz
📌 Schadenersatz aus Arzthaftung, wenn der Arzt nicht richtig aufgeklärt hat
📌 Schadenersatz vom Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz

↘️ Lesen Sie nach!

https://www.afa-zone.at/allgemein/ansprueche-bei-impfnebenwirkungen-und-impfschaeden-verjaehrung-beachten/
⚠️ AKTUELL
77. Weltgesundheitsversammlung findet statt - IGV-Änderungen sollen laut EU last minute verabschiedet werden - obwohl dadurch gegen internationales Recht verstoßen würde.


🚩 Pandemievorsorge um jeden Preis?
Obwohl die im Dienste der "Pandemiebekämpfung" geplanten IGV-Änderungen laut einem Bericht des Generaldirektors der WHO noch nicht abstimmungsbereit sind, haben Frankreich und andere Staaten diesen Dienstag kurzfristig eine Resolution eingebracht, mit der sie die Verabschiedung trotzdem diese Woche erreichen wollen. Die EU-Kommission unterstützt den Plan.

🚩 Das, obwohl Entwürfe den Mitgliedsstaaten mindestens 4 Monate, bevor über sie abgestimmt werden soll, zugehen müssen - das hätte schon im Jänner sein müssen.

✴️ Dr. Silvia Behrendt als unterstützendes AFA-Mitglied hat eine eindringliche, juristisch fundierte Aufforderung an die österreichische Delegation in Genf verfasst, sich dringend GEGEN die rechtswidrige Abstimmung und GEGEN die Verabschiedung der Änderungen einzusetzen. Wir haben die Aufforderung gestern an unsere Volksvertreter versandt. Für Interessierte ist der ganze Brief lesenswert:
https://www.afa-zone.at/allgemein/internationaler-rechtsbruch-who-steuert-auf-verletzung-eigener-verfahrensvorschriften-zu-um-internationale-gesundheitsvorschriften-verfrueht-zu-verabschieden-dringende-aufforderung-an-die-oesterre/
2024/06/14 22:31:36
Back to Top
HTML Embed Code: