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Forwarded from IndikativJetzt
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Zur Entscheidung des BVerwG in Sachen ÖRR

Gerichte müssen prüfen, ob das Pro­gramm aus­ge­wogen ist. Das können alle Verwaltungsrichter der Republik aus meiner Sicht sehr einfach tun, indem sie sich selbst überprüfen. Stellt jemand die Pandemie in Frage und ploppen die Bilder von Bergamo in den Köpfen der Richter auf, war die Berichterstattung nicht ausgewogen. Case closed. Ich poste dazu noch einmal ein Gespräch zwischen Prof. Rieck und Roland Schatz (Mediatenor).

Erst wenn Beiträge in den Medien eine gewisse Frequenz in der Berichterstattung erreichen, überschreiten sie die Wahrnehmungsschwelle. Darunter werden sie nicht wahrgenommen.

Zu Beginn der Coronakrise gab es ein Stakkato an Horrormeldungen, das sich in die Gehirne einbrannte. Was jetzt an Aufarbeitung oder aktuellen Erkenntnissen über die genetischen Impfstoffe bekannt und gesendet wird, bleibt unterhalb der Wahrnehmungsschwelle, während der ÖRR sagen kann, er hätte das doch berichtet...

https://www.youtube.com/watch?v=a0s4sszmfKw
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1 PM BuVerwGer.jpg
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Die Pressemitteilung des BuVerwGer zum Urteil am 15.10. gegen den BR / ÖRR
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Forwarded from 2malschauen für Grundrechte und Frieden
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Was war das wichtigste im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig?
Jimmy Gerum am 15.10.2025
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Forwarded from 2malschauen für Grundrechte und Frieden
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Forwarded from Malte Smutje
Madsack Mediengruppe, Lübecker Nachrichten, 16.10.2025.
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Dienstag gibts den neuen NEWS Letter👍😃
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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Rundfunkbeitrag unter bestimmten Umständen verfassungswidrig sein könnte. Die Beitragspflicht entfällt, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag, ausgewogen zu berichten und die Meinungsvielfalt abzubilden, „über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt“. Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt? Davon könnte die Berichterstattung des ÖRR kaum weiter entfernt sein! Ob bei Corona, Migration oder dem Ukraine-Krieg – bei allen wichtigen politischen Fragen der letzten Jahre haben ARD, ZDF und Co. ihren Auftrag sträflich vernachlässigt.

Auch wenn die Klage gegen die Rundfunkbeiträge am Ende des Verfahrens vermutlich wegen der hohen rechtlichen Hürden abgelehnt wird: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sollte ein Warnschuss für den ÖRR sein! Denn viele Menschen fragen sich zurecht, warum sie eigentlich einen Zwangsbeitrag bezahlen sollen, wenn ihre Meinungen kaum mehr abgebildet werden und nur noch 44 Cent eines Beitrags-Euros in das Programm fließen, während immer mehr Gebührengelder in exorbitanten Gehältern der Führungsetage und ineffizienten Strukturen versickern. Dabei wäre ein funktionierender öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nicht wie private Medien von Werbeeinahmen und Einschaltquoten getrieben oder wie die Plattformen der Tech-Giganten intransparenter Einflussnahme ausgesetzt ist, für die Demokratie in Deutschland ausgesprochen wichtig.

Will der ÖRR nicht noch weiter an Akzeptanz verlieren, bedarf es grundlegender Reformen: bei Programm, Strukturen, Kosten und Intendantengehältern. Wir brauchen keinen Staatsfunk, der Regierungspropaganda verbreitet, Kritiker ausgrenzt und die Bürger umerziehen will. Wir brauchen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der parteifern organisiert ist, Aufklärung betreibt und die Meinungsvielfalt abbildet. In anderen Worten: Der heutige ÖRR muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden!
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2025/10/19 03:55:46
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